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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CORPACK GMBH, CLARITA-BERNHARD-STR. 25, 81249 MÜNCHEN

 

1. Geltungsbereich
Neben dem Angebot und den in der Auftragsbestätigung enthaltenen besonderen Konditionen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, nicht aber gegenüber Verbrauchern.

2. Angebote
Die Angebote von CORPACK sind unverbindlich und freibleibend. Der Auftrag eines Kunden wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung seitens CORPACK bindend.

3. Export
Kauft der Kunde Produkte zum Export, trägt er allein die Gewähr für den Versand in das Zollausland und die dortige Verwendung der Produkte.

4. Gefahrübergang, Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Wird die Ware dem Kunden auf sein Verlangen zugesandt, geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über; liefert CORPACK selbst, tritt an die Stelle der Übergabe das Verlassen des Werkes/Warenlagers. Ist die Ware konkretisiert (§ 243 II BGB) und versandbereit und verzögert sich die Versendung aus von CORPACK nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald CORPACK diesem die Versandbereitschaft angezeigt hat.
Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.

5. Lieferung; Annahmeverzug
Ein Warenabruf durch den Kunden muss unter angemessener Berücksichtigung der für die Warenfertigung und Lieferung erforderlichen Zeit erfolgen. Soweit nachträgliche Änderungen des Vertrages die Lieferzeit berühren, verlängert sich diese in angemessenem Verhältnis. Dies gilt auch, wenn der Einhaltung der Lieferzeit höhere Gewalt, Streiks oder sonstige von CORPACK nicht zu vertretende Umstände entgegenstehen.

6. Immaterialgüterrechte; Schutzrechte Dritter
6.1. Sämtliche Rechte an den von CORPACK selbst gefertigten Entwürfen, Skizzen, Plänen, Werkzeugen, Formen, Mustern etc., insbesondere Geschmacksmuster- und Urheberrechte, stehen ausschließlich CORPACK zu. Diese Gegenstände sind alleiniges Eigentum von CORPACK, selbst wenn der Kunde die Entwicklungs- oder Anschaffungskosten übernommen hat.

6.2. Der Kunde erhält das Recht, die von CORPACK gefertigte Ware mit seiner Firma, Marke oder Logos zu versehen und in Verkehr zu bringen. Der Kunde trägt die alleinige Gewähr dafür, dass im Verbreitungsgebiet der mit seiner Marke, Logos etc. gekennzeichneten Ware Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde stellt CORPACK von allen Ansprüchen Dritter, die wegen Verletzung derartiger Rechte gegen CORPACK erhoben werden, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten frei.

6.3. Werden Formen, Maße oder die Farbgebung der Vertragsware auf Weisung des Kunden ausgeführt, haftet der Kunde dafür, dass dabei nicht in Rechte Dritter, insbesondere nicht in Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- oder sonstige Rechte eingegriffen wird. Der Kunde stellt CORPACK von allen Ansprüchen Dritter, die wegen Verletzung derartiger Rechte gegen CORPACK erhoben werden, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten frei.

7. Mangelgewährleistung
7.1. Beanstandungen an der gelieferten Ware hat der Kunde innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter exakter Beschreibung des Mangels zu rügen, Rücksendungen der gelieferten Ware ohne vorherige schriftliche Ankündigung werden nicht akzeptiert. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Versäumt der Kunde diese Rügefristen, sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

7.2. Schadensersatzansprüche, die aus der Lieferung einer mangelhaften Sache resultieren, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit CORPACK, dessen Vertretern oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

8. Haftung
Sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht bereits unter Ziffer 7.2. fallen, sind ausgeschlossen, soweit CORPACK, dessen Vertretern oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von CORPACK. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache sorgfältig und pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Transportschäden und sonstige Schäden in ausreichendem Maße zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde CORPACK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Sache gepfändet oder sonstigen Eingriffen ausgesetzt worden ist.

9.2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr befugt. Der Kunde tritt seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an CORPACK ab. CORPACK verpflichtet sich, diese Sicherheit auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit die Sicherheit den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Der Kunde hat auf Verlangen von CORPACK den Käufer der Vorbehaltsware bekannt zu geben und alle zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Informationen und Unterlagen CORPACK zur Verfügung zu stellen.

9.3. Wird die Ware nicht weiterveräußert, sondern geht sie unter oder wird verschlechtert, tritt der Kunde seine ihm insoweit zustehenden Ansprüche auf Versicherungsleistung und Schadensersatz an CORPACK ab. Der Kunde hat auf Verlangen von CORPACK den Versicherer oder den Schädiger bekannt zu geben und alle zur Geltendmachung der Forderung notwendigen Informationen und Unterlagen CORPACK zur Verfügung zu stellen.

10. Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung seitens des Kunden kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand; Schriftformklausel
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.

11.2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort und Gerichtsstand den Geschäftssitz von CORPACK. CORPACK steht es aber auch frei, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.3. Eine Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel ist nur in schriftlicher Form wirksam.