Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CORPACK GMBH, CLARITA-BERNHARD-STR. 25, 81249 MÜNCHEN//DEUTSCHLAND
1. Geltungsbereich
Abgesehen von dem Angebot und den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Sonderbedingungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für Unternehmen, nicht für Endverbraucher.
2. Zitate
Die Angebote von CORPACK sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern. Die Kundenbestellung ist erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch CORPACK verbindlich.
3. Exportieren
Wenn der Kunde Produkte für den Export kauft, ist er allein für die Garantie der Lieferung in das ausländische Zollgebiet und die lokale Verwendung der Produkte verantwortlich.
4. Gefahrübergang, Lieferung
Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden geliefert. Wird die Ware auf dessen Wunsch an den Kunden versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur auf den Kunden über; liefert CORPACK selbst, ist Lieferort effektiv der Abgangsort vom Werk oder Lager. Ist die Ware spezifisch (gemäß § 243 II BGB) und versandbereit und verzögert sich der Versand aus Gründen, die CORPACK nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald CORPACK die Versandbereitschaft gemeldet hat.
Eine Transportversicherung wird nur auf Anweisung des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.
5. Lieferung; Annahmeverzug
Ein Freigabeauftrag durch den Kunden hat unter angemessener Berücksichtigung der für die Ware erforderlichen Herstellungs- und Lieferzeit zu erfolgen. Soweit sich nachträgliche Änderungen auf die Vertragslieferzeit auswirken, sollten sie angemessen verlängert werden. Dies gilt auch, wenn der Einhaltung der Lieferfristen nicht höhere Gewalt, Streiks oder andere Umstände entgegenstehen, die CORPACK nicht zu vertreten hat.
6. Geistiges Eigentum; Eigentumsrechte Dritter
6.1. Alle Rechte an den von CORPACK selbst erstellten Entwürfen, Skizzen, Plänen, Werkzeugen, Formen, Mustern usw., insbesondere an eingetragenen Geschmacksmustern und Urheberrechten, gehören ausschließlich CORPACK. Diese Gegenstände sind das alleinige Eigentum von CORPACK, auch wenn der Kunde die Entwicklungs- oder Anschaffungskosten übernommen hat.
6.2. Der Kunde hat das Recht, die von CORPACK hergestellten Waren mit seinem Firmennamen, seiner Marke oder seinem Logo anzubieten und zu vermarkten. Der Kunde trägt die alleinige Garantie dafür, dass durch die mit der Marke, dem Logo usw. versehenen Waren im jeweiligen Vertriebsgebiet keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt CORPACK von allen Ansprüchen Dritter gegen CORPACK frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
6.3. Werden Formen, Maße oder die Färbung der Vertragsware auf Anweisung des Kunden vorgenommen, so haftet der Kunde dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, insbesondere nicht an Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Geschmacksmustern- oder sonstigen Rechten, verletzt werden. Der Kunde stellt CORPACK von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte gegen CORPACK geltend gemacht werden, einschließlich der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.
7. Garantie bei Mängeln
7.1. Der Kunde muss die gelieferte Ware innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Ware unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich reklamieren, Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Ankündigung werden nicht akzeptiert. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Versäumt der Kunde diese Reklamationsfrist, sind etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
7.2. Schadensersatzansprüche, die aus der Lieferung mangelhafter Ware resultieren, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit CORPACK, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von dieser Haftungsfreistellung unberührt.
8. Haftung
Andere Schadensersatzansprüche, die nicht bereits unter Ziffer 7.2 fallen, sind ausgeschlossen, soweit CORPACK, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von dieser Haftungsfreistellung unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von CORPACK. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache sachgemäß und pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Transport- und sonstige Schäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde CORPACK unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen ausgesetzt ist.
9.2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Der Kunde tritt seine Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf der Ware unter Eigentumsvorbehalt an CORPACK ab. CORPACK ist verpflichtet, diese Sicherheit auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als die Sicherheit den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Auf Verlangen von CORPACK hat der Kunde den Käufer der Vorbehaltsware bekannt zu geben und CORPACK alle für die Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
9.3. Wird die Ware nicht weiterverkauft, sondern geht sie verloren oder hat sie an Wert verloren, so tritt der Kunde seine fälligen Ansprüche aus Versicherungsleistung und Schadensersatz an CORPACK ab. Auf Verlangen von CORPACK hat der Kunde den Versicherer oder den Schädiger bekannt zu geben und CORPACK alle für die Geltendmachung der Ansprüche erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
10. Vertraglicher Ausschluss der Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Kunden kann nur mit unbestrittenen, fälligen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen in Betracht gezogen oder zugelassen werden.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand; Schriftformklausel
11,1. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort und Gerichtsstand den Geschäftssitz von CORPACK. CORPACK steht es jedoch auch frei, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
11.3. Eine Aussetzung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Jede Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
